Externer
Datenschutzbeauftragter

Zertifiziert durch den TÜV Rheinland

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Wann ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen?

Mit der Gesetzesänderung im Juni 2019 sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, „soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen„. (BDSG2018 – §38 als Ergänzung zu DS-GVO – Art. 37)

  • in der Regel“ bezieht sich darauf, ob in einem Zeitraum von einem Jahr die Personenanzahl im Normalfall bereits überschritten oder geplant ist. Ein kurzfristiges Absinken unter die genannten 20 Personen ist unerheblich.
  • Als „ständig“ ist ein Mitarbeiter mit etwas beschäftigt, wenn er diese Aufgabe bezüglich personenbezogener Daten regelmäßig ausführt. Es muss sich jedoch nicht um dessen Hauptaufgabe handeln.
  • Unter „automatisierter Verarbeitung“ ist die Datenverarbeitung mittels elektronischer Geräte (Computer, Tablets, Laptops, Smartphones, etc.) zu verstehen.
  • Zu „Mitarbeitern“ sind hier auch Teilzeitkräfte, Azubis, Praktikanten, Leiharbeitnehmer und freie Mitarbeiter zu zählen.

Wichtig ist zu beachten, dass bestimmte Branchen auch unabhängig der Mitarbeiteranzahl zur Benennung verpflichtet sind.

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Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Unsere Aufgabe als Ihr Datenschutzbeauftragter besteht drin, Sie als Verantwortlichen im Unternehmen in den Belangen rund um den Datenschutz zu beraten und in der Umsetzung zu unterstützen.

Dabei sind wir sowohl Ansprechpartner für Sie als Arbeitgeber, als auch für die Mitarbeiter und externe Partner wie Lieferanten, Kunden, Dienstleister, etc.

Damit Datenschutz im Unternehmen wirklich gelingt ist das entsprechende Bewusstsein der Mitarbeiter erforderlich. Hier schulen wir die Grundlagen des Datenschutzes, als auch spezielle Bereiche wie z.B. in der IT-Sicherheit.

Bei Rückfragen seitens der Aufsichtsbehörden ist der Datenschutzbeauftragte häufig die Anlaufstelle in datenschutzrechtlichen Fragen.

Wie gehen wir vor?

Schnelle und einfache Umsetzung

1

IST-AUFNAHME

Ist-Aufnahme Icon

Wir stellen die aktuelle Situation in Ihrem Unternehmen fest, als Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung der DS-GVO.

2

STRATEGIE

Strategie Icon

Mit der Ist-Aufnahme als Basis besprechen wir die weiteren Schritte und legen die für Ihr Unternehmen beste Strategie fest.

3

BETREUUNG, KOSTEN

Betreuung Vorgehensweise Kosten Icon

Die Kosten für die Umsetzung der DS-GVO besprechen wir im Vorfeld. Darüber hinaus gehende Aufwände werden nach vereinbarten Stundensätzen berechnet.

Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

Sie haben Fragen zum Datenschutz, Umsetzung der DS-GVO oder zur IT-Sicherheit?

Wir freuen uns über Ihre konkrete Anfrage, die es uns ermöglicht Ihr Anliegen qualifiziert zu besprechen.

Wir melden uns schnellstens bei Ihnen, damit Sie ein auf ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot bekommen.

    Mit Absenden des Formulars erlauben Sie uns, Ihre Daten zu speichern und Sie ggf. darüber zu kontaktieren. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Siehe Datenschutzhinweise.